Pflegeberatung nach § 37 Abs. 3 SGB XI

Pflegeberatung Ihre Ansprüche im Überblick:

Für Pflegebedürftige und Angehörige:
Alle Menschen mit anerkanntem Pflegegrad sowie deren Angehörige haben Anspruch auf eine kostenlose Pflegeberatung.
Beratung bei Pflegegeldbezug:
Wer Pflegegeld erhält (ab Pflegegrad 2), ist verpflichtet, in regelmäßigen Abständen an einem sogenannten Beratungseinsatz teilzunehmen.
Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI:
Diese Besuche dienen der Qualitätssicherung in der häuslichen Pflege und helfen, die Versorgung zu sichern und zu verbessern.
Freie Wahl der Beratungsstelle:
Die Beratung kann durch die Pflegekasse, Pflegestützpunkte oder unabhängige Beratungsstellen durchgeführt werden kostenfrei und wohnortnah.

Was beinhaltet die Pflegeberatung?

Erfassung der aktuellen Pflegesituation und Erstellung eines individuellen Versorgungsplans
Information über Entlastungsangebote für Angehörige (z. B. Entlastungsbetrag, Kurzzeitpflege)
Hinweise zu finanzieller Unterstützung und Pflegeleistungen
Beratung zu Hilfsmitteln, Wohnraumanpassungen und Alltagshilfen
Der Entlastungsbetrag Hilfe für den Alltag:
Anspruch:
Pflegebedürftige ab Pflegegrad 1, die zu Hause versorgt werden, erhalten monatlich 131 Euro Entlastungsbetrag.
Nutzung:
Dieser Betrag kann für anerkannte Angebote verwendet werden, z. B. Haushaltshilfen, Betreuungsdienste, Tages- oder Kurzzeitpflege.
Wir helfen Ihnen dabei, Ihre Ansprüche zu verstehen, Leistungen zu beantragen und passende Unterstützung zu finden.
Pflege soll machbar bleiben wir sind an Ihrer Seite.